SDG 6 – Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten.
Der Zugang zu ausreichend Wasser zum Trinken und für die persönliche und häusliche Hygiene sowie der Zugang zu Sanitärversorgung wurden von der UN-Generalversammlung 2010 als Menschenrechte anerkannt und 2015 als zwei gesonderte Menschenrechte verankert.
Quelle
Was gibt es zu diesem SDG schon an der HTW Berlin?
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